Arbeitsdienstordnung ab 01.07.2025
Gruppe | Arbeitsdienst Ersatzbeitrag (€ 15,- / Stunde) | Arbeitsleistung h/Jahr |
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Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 60,00 € | 4 |
Schüler und Berufsausbildung ab 18 und Studenten bis maximal 27 Jahre auf Antrag | 60,00 € | 4 |
Erwachsene | 60,00 € | 4 |
Ehepaare | 90,00 € | 6 |
Familien (Kinder bis 18 Jahren) | 90,00 € | 6 |
Elternteil mit 1 Kind bis 18 Jahren | 60,00 € | 4 |
Elternteil mit mehreren Kindern bis 18 Jahren | 60,00 € | 4 |
Passive Mitglieder ab 18 Jahren | 0,00 € | keine |
Wie kann ich nun meinen Arbeitsdienst ableisten?
- Als Arbeitsdienstzeit gelten: Arbeitsdienste, genehmigte Sondereinsätze, gewählte (Haupt-) Ämter gemäß Satzung, ehrenamtliche 1. Trainer
- Der Arbeitsdienst kann ab 16 Jahre abgeleistet werden, unter 16 Jahre darunter muss er stellvertretend übernommen werden. (Erklärung: Sind z.B. nur Kinder im Verein angemeldet, dann können diese ab 16 Jahre den Dienst auch selbst übernehmen (alternativ Eltern), unter 16 muss jemand stellvertretend fürs angemeldete Kind den Dienst übernehmen. )
- Mitglieder über 65 Jahre und passive Mitglieder sind vom Arbeitseinsatz befreit
- Es sind Stempelkarten zu führen und bis 31.10. des Jahres im Büro abzugeben
- Der Einzug erfolgt Anfang Dezember